Veranstaltung: | Frühjahresdiözesankonferenz 2024 |
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Antragsteller*in: | Diözesanleitung |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.03.2024, 12:25 |
Ersetzt: | A3: Wahlordnungsänderung: Stimmberechtigung und Beschlussfähigkeit |
A3NEU: Wahlordnungsänderung: Stimmberechtigung und Beschlussfähigkeit
Antragstext
Die Diözesankonferenz möge beschließen:
Die Wahlordnung wird in 3.2.1 Der Ablauf eines Wahlgangs wie folgt geändert:
“3.2.1 Der Ablauf eines Wahlgangs
a) Die Wahlleitung stellt die zu wählenden Ämter vor und öffnet die
Vorschlagsliste. Vorschlagsrecht haben alle stimmberechtigten Mitglieder der
Diözesankonferenz und zusätzlich sämtliche weiteren Mitglieder der Pfarr- oder
Dekanatsleitungen und der diözesanen Arbeitsformen (gemäß Satzung Abschnitt
4.3)”
Begründung
Auch in der Wahlordnung gibt es eine Änderung. Aktuell haben die nicht stimmberechtigten Mitglieder der Dekanatsleitungen Vorschlagsrecht bei Wahlen. Im Sinne des neuen Stimmberechtigung-Modells passen wir das so an, dass auch die nicht stimmberechtigten Mitglieder der Pfarrleitung Vorschlagsrecht haben
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