A3NEU: Wahlordnungsänderung: Stimmberechtigung und Beschlussfähigkeit
Veranstaltung: | Frühjahresdiözesankonferenz 2024 |
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Antragsteller*in: | Diözesanleitung |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 06.03.2024, 12:21 |
Veranstaltung: | Frühjahresdiözesankonferenz 2024 |
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Antragsteller*in: | Diözesanleitung |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 06.03.2024, 12:21 |
Die Diözesankonferenz möge beschließen:
Die Wahlordnung wird in 3.2.1 Der Ablauf eines Wahlgangs wie folgt geändert:
“3.2.1 Der Ablauf eines Wahlgangs
a) Die Wahlleitung stellt die zu wählenden Ämter vor und öffnet die
Vorschlagsliste. Vorschlagsrecht haben alle stimmberechtigten Mitglieder der
Diözesankonferenz und zusätzlich sämtliche weiteren Mitglieder der Pfarr- und
Dekanatsleitungen und der diözesanen Arbeitsformen (gemäß Satzung Abschnitt
4.3)”
Die Wahlordnung wird in 3.2.1 Der Ablauf eines Wahlgangs wie folgt geändert:
“3.2.1 Der Ablauf eines Wahlgangs
a) Die Wahlleitung stellt die zu wählenden Ämter vor und öffnet die Vorschlagsliste. Vorschlagsrecht haben alle stimmberechtigten Mitglieder der Diözesankonferenz und zusätzlich sämtliche weiteren Mitglieder der Pfarr- undoder Dekanatsleitungen und der diözesanen Arbeitsformen (gemäß Satzung Abschnitt 4.3)”
Auch in der Wahlordnung gibt es eine Änderung. Aktuell haben die nicht stimmberechtigten Mitglieder der Dekanatsleitungen Vorschlagsrecht bei Wahlen. Im Sinne des neuen Stimmberechtigung-Modells passen wir das so an, dass auch die nicht stimmberechtigten Mitglieder der Pfarrleitung Vorschlagsrecht haben
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