Antrag: | Satzungsänderung: Stimmberechtigung und Beschlussfähigkeit |
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Antragsteller*in: | DL Böblingen |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 09.03.2024, 12:25 |
Ä1 zu A1NEU5: Satzungsänderung: Stimmberechtigung und Beschlussfähigkeit
Antragstext
Von Zeile 8 bis 9:
b)b)Wenn es eine aktive* Dekanatsebene gibt, dann vertritt diese alle Einheiten im Dekanat. Die Form der Besetzung ist hierbei der Dekanatsleitung überlassen. Gibt es keine Dekanatsleitung,aktive Dekanatsebene, so vertritt sich die die KjG-Pfarrgemeinschaft im Diözesanverband selbst im Diözesanverband. (Die Vertretung der KjG-Pfarrgemeinschaft im Diözesanverband erfolgt über das Dekanat.)”
* Eine Dekanatsebene ist aktiv, wenn sie jährlich mindestens eine Dekanatskonferenz einberuft.
In Zeile 35 einfügen:
… ggf. ggf. der Delegierten zur Diözesankonferenz der KjG
In Zeile 54 einfügen:
ggf. ggf. Vertretung auf der Diözesanebene
Von Zeile 69 bis 71 einfügen:
die geschlechtergerecht besetzten Delegationen, bestehend aus je 2 Personen der Einheiten oder aus der geschlechtergerecht besetzten Dekanatsdelegation mit den Stimmen der zugehörigen Einheiten oder aus den geschlechtergerechten Dekanatsdelegationen mit den Stimmen der zugehörigen Einheiten. Eine
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