Veranstaltung: | Herbstdiözesankonferenz 2021 |
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Antragsteller*in: | KjG-Diözesanleitung |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 08.03.2021, 23:03 |
S11: Satzung 2.0 - IV Altenberger Erklärung
Antragstext
IV Altenberger Erklärung
Erklärung der Bundeskonferenz der Katholischen jungen Gemeinde 1995 in
Altenberg zum Amt der Geistlichen Leitung.
Die KjG legt Wert darauf, dass Priester und andere hauptamtlich in der Kirche
tätigen Seelsorger*innen als gewählte Geistliche Leiter*innen im Verband
mitarbeiten.
Ausschlaggebend für die Besetzung dieses Amtes ist die Wahl durch die
entsprechende Konferenz.
Die Anforderungen bezüglich der nachweisbaren Ausbildung von Geistlichen
Leiter*innen auf Bezirks- und Pfarreiebene werden von den jeweiligen
Diözesankonferenzen festgelegt.
Kandidat*innen für das Amt der Geistlichen Leitung auf Diözesan- und
Bundesebene müssen eine theologische Ausbildung abgeschlossen haben. Weitere
Voraussetzungen für die Wählbarkeit zur Geistlichen Leiterin / zum Geistlichen
Leiter regeln die jeweiligen Konferenzen.
Nach erfolgter Wahl zur Geistlichen Leitung soll eine kirchliche Beauftragung
durch den zuständigen Ortsbischof erfolgen. Für Bezirks- und Pfarreiebene
erfolgt die Beauftragung nach den in den jeweiligen Bistümern getroffenen
Vereinbarungen.
Altenberg, Juni 1995
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