Veranstaltung: | Herbstdiözesankonferenz 2021 |
---|---|
Antragsteller*in: | AK Bildung |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.10.2021, 23:29 |
T1: KjG-Bildungskonzeption Part I
Antragstext
1 Fundamentales
1.1 Grundprinzipien der Katholischen Jugendverbände
In der kirchlichen Jugendverbandsarbeit arbeiten wir nach den folgenden sieben
Prinzipien, um reflektierte, selbstbewusste Persönlichkeiten, die als
Christ*innen Gesellschaft und Kirche mitgestalten, zu bilden.
- Selbstorganisation:
Junge Menschen organisieren sich eigenständig und übernehmen
Verantwortung für ihre Arbeit. Dabei nutzen sie die verbandlichen
Strukturen nachhaltig und werden durch Hauptberufliche beraten, begleitet
und unterstützt.
- Partizipation:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden befähigt, ihre eigenen
Vorstellungen und Wünsche wahrzunehmen und einzubringen. Sie erfahren in
gemeinsam ausgehandelten Zielen und Projekten ihre Selbstwirksamkeit.
- Freiwilligkeit:
Willkommen ist, wer mitmachen möchte. Alle können sich in dem Maß
einbringen, in dem sie möchten, sich dabei entwickeln und eigene Ideen
entfalten.
- Ehrenamtlichkeit:
Es wird aus persönlicher Überzeugung heraus Verantwortung für andere
übernommen. Der Mehrwert entsteht unter anderem durch gewonnenes
Selbstvertrauen und Wertschätzung.
- Demokratie:
Durch Mitdenken und Mitgestalten werden eigene Meinungen entwickelt und
vertreten. Junge Menschen setzen sich mit verschiedenen Themen auseinander
und lernen anderen Haltungen mit Respekt und Toleranz gegenüberzutreten.
- Lebensweltbezug:
Freiräume und Angebote werden zielgruppenorientiert gestaltet. Dies
bietet den notwendigen Rahmen, um vor allem auch mit Gleichaltrigen über
aktuelle Themen und Schwierigkeiten zu sprechen. Mit dem Peer to Peer-
Ansatz werden Vorbilder nahbar und tragende Freundschaften geschlossen.
- Christlicher Glaube:
Bei gemeinsamen Aktivitäten werden christliche Werte gelebt und Raum
gegeben, um eigene Zugänge zum Glauben zu finden. Die KjG macht sich
stark für Demokratie, Solidarität und Gerechtigkeit, auch in Kirche und
Gesellschaft.
1.2 Subsidiaritätsprinzip
In der katholischen Kinder- und Jugendarbeit der Diözese Rottenburg-Stuttgart
gilt bei allen Angeboten das Subsidiaritätsprinzip, um eine bedarfsgerechte
Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen. Dieses ist von der Zusammenarbeit der
verschiedenen Ebenen geprägt und verfolgt den Grundsatz, dass die untere Ebene
vorrangig verantwortlich ist und bei Bedarf von den oberen Ebenen unterstützt
wird. Konkret bedeutet dies:
- Selbstorganisierte, von Ehrenamtlichen gestaltete Angebote haben auf allen
Ebenen Vorrang vor anderen Angeboten.
- Angebote von katholischen Verbänden und anderen freien Trägern der
Jugendarbeit haben Vorrang vor Angeboten kirchenamtlicher Stellen (z. B.
des katholischen Jugendreferats).
- Was die Gemeinde anbieten kann, wird dort angeboten. Dekanat und Diözese
haben unterstützende und ergänzende Aufgaben/Funktionen.
Die Bildungsarbeit der Dekanatsverbände dient der Vernetzung der KjG-Gemeinden
und der Unterstützung ihrer Kinder- und Jugendarbeit durch die Qualifizierung
von Jugendleiter*innen (z. B. im KjG-Kurspaket).
Die Bildungsarbeit des Diözesanverbandes wiederum dient der Unterstützung der
Dekanate (z. B. durch die Aus- und Weiterbildung von Kursteamer*innen). Die
Bildungsangebote der einzelnen Ebenen sind so aufeinander abzustimmen, dass sie
sich gegenseitig ergänzen und bereichern, aber keine Konkurrenz entsteht.
Kooperationen innerhalb oder zwischen den Ebenen können dies unterstützen.
1.3 Bildungsverantwortung
In der Jugendverbandsarbeit der Diözese Rottenburg-Stuttgart liegt die
Bildungsverantwortung bei den BDKJ-Mitgliedsverbänden. Die Bundesordnung des
BDKJ ergänzt dabei die Regeln des Subsidiaritätsprinzips:
Die Mitgliedsverbände des BDKJ verantworten ihre pädagogische Arbeit selbst.
Sie führen die Ausbildung und Fortbildung ihrer Leitungskräfte und
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch. (BDKJ-Bundesordnung 2015 §3 (2) / BDKJ
Satzung DRS 2017 (§4 (2))
Der BDKJ führt die Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter*innen durch,
soweit es sich um Aufgaben des Dachverbands handelt. Außerdem können ihm
Bildungsaufgaben von den Mitgliedsverbänden übertragen werden. (BDKJ-
Grundsatzprogramm 1999 Punkt 3)
Für die KjG bedeutet dies, dass sie im Dekanat und der Diözese ihre
Bildungsangebote selbst beschließt und für deren Durchführung verantwortlich
ist. Sie trägt Sorge dafür, dass KjG-Bildungsangebote von qualifizierten Teams
geleitet werden und motiviert Jugendleiter*innen in der KjG zum Besuch von
Bildungsveranstaltungen.
Bei der Durchführung der Bildungsangebote arbeitet die KjG in der Regel mit dem
Katholischen Jugendreferat/der BDKJ-Dekanatsstelle zusammen. Die
Dekanatsjugendreferent*innen und Dekanatsjugendseelsorger*innen stellen der KjG
ihre fachlichen Kompetenzen zur Verfügung. Mit ihrer Qualifikation und
Erfahrung beraten und unterstützen sie die Dekanatsleitungen und Kursteams in
deren Arbeit. Sie tragen dazu bei, dass die Standards der Bildungsarbeit
erhalten bleiben.
Das Katholische Jugendreferat/die BDKJ-Dekanatsstelle schafft die
organisatorischen Rahmenbedingungen für Kurse auf Dekanatsebene, die KjG-
Diözesanstelle für Kurse auf Diözesanebene. Dies sind vor allem
Geschäftsführungs-, Verwaltungs- sowie organisatorische Aufgaben (z. B.
Hausbelegungen, Anmeldeverfahren, Zuschussbeantragung, Versand und
Datensicherung).
Die Wahrung der Bildungsverantwortung gestaltet sich in der Praxis schwierig,
wenn im Dekanat kaum verbandliche Strukturen zu finden sind. Da aber gerade in
verbandsschwachen Dekanaten eine Förderung und Initiierung von Verbänden
sinnvoll und nachhaltig ist, ist der KjG-Diözesanverband gerade auch dort für
Kooperationen und Zusammenarbeit offen.
1.4 Verbindlichkeit der Bildungskonzeption
Der Anspruch unseres Diözesanverbandes ist es, dass die in unserem
Jugendverband tätigen Jugendleiter*innen bestmöglich für ihre Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen ausgebildet sind. Um dies über alle Kurse hinweg
ermöglichen zu können, werden in dieser Konzeption Standards der
Bildungsarbeit der KjG formuliert und allgemeine Regelungen festgeschrieben.
Diese dienen dazu, einen Mindeststandard bezüglich der Qualität der Angebote
des Verbandes sicherzustellen. Die Jugendleiter*innen, die Teilnehmer*innen der
Angebote, sowie die Gemeinden sollen sich auf die Qualität der Angebote
verlassen können. Darüber hinaus trägt die Qualität der Bildungsangebote
wesentlich zur Außenwirkung der KjG bei.
Das alles kann nur gelingen, wenn die konzeptionellen Vorgaben von allen
Beteiligten ernst genommen und gewissenhaft umgesetzt werden. Dies gilt
insbesondere für die in den einzelnen Kurskonzepten gemachten Aussagen zu
Zielen, Inhalten, Altersvorgaben, Zeitdauer und Anforderungen an die
Qualifikation des Kursteams.
Kommentare