Veranstaltung: | Frühjahresdiözesankonferenz 2022 |
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Antragsteller*in: | Diözesanleitung |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 19.03.2022, 22:49 |
A2: Satzungsänderung Amt geistliche Leitung
Antragstext
Die Satzung wird im Kapitel 2.2.3 Die Pfarrleitung folgendermaßen angepasst:
f) Als Geistliche*r Verbandsleiter*in kann gewählt werden, wer sich für das
Amt berufen fühlt.
folgender Teil wird gestrichen:
und:
- Den Ausbildungskurs zur ehrenamtlichen Geistlichen Verbandsleitung
abgeschlossen hat oder den Kurs innerhalb eines Jahres abschließen
wird. Bei Nichtabschluss des Kurses muss die gewählte Person sich
vor der nächsten Mitgliederversammlung erklären und die Amtszeit
endet.
- Eine theologische Ausbildung abgeschlossen hat.
Begründung
Es gibt kaum ehrenamtliche jugendliche geistliche Leitungen auf Pfarr-/ Gemeindeebene. Nach Rückmeldungen aus den Gemeinden kann die EG Geist sagen, dass viele die Hürde eines Kurses für dieses Amt als zu hoch ansehen. Deshalb wählen sie meist eine*n pastorale Mitarbeiter*in in dieses Amt oder lassen die Stelle unbesetzt.
Das finden wir sehr schade, da wir denken und gehört haben, dass es einige Jugendliche gibt, die sich das Amt einer geistlichen Pfarrleitung für sich vorstellen können und wir nicht wollen, dass dieses Potential verloren geht.
Das Amt einer geistlichen Leitung sollte nicht an einem Kurs festgemacht werden, sondern an der Berufung für dieses Amt.
Aus diesem Grund wollen wir die Verpflichtung zu einem AGL oder einer theologischen Ausbildung auf Gemeindeebene aufheben.
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